Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen

Als beeidigter Übersetzer erstelle ich schnell, diskret und layoutgetreu beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten für die Vorlage bei Ämtern und Behörden. 



  • Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

    Eine beglaubigte Übersetzung ist die Übersetzung eines offiziellen Dokuments versehen mit dem Beglaubigungsvermerk des Übersetzers.


    Eine solche Übersetzung kann ausschließlich von gerichtlich beeidigten Übersetzern ausgeführt werden. Mit seiner Unterschrift, seinem Stempel und dem Beglaubigungsvermerk bestätigt der Übersetzer die Richtigkeit der Übersetzung.


    Die Echtheit der Übersetzung ist somit rechtlich verbindlich zugesichert. Dadurch ist kein Korrekturlesen mehr nötig und die Übersetzung gilt als amtlich beglaubigt.


    Beglaubigte Übersetzungen sind insbesondere im Zusammenhang mit Ämtern, Gerichten und Hochschulen/Universitäten üblich. Durch die Beglaubigung bürgt der Übersetzer rechtlich verbindlich für die Echtheit der Übersetzung. Viele Dokumente können nur mit Beglaubigung offiziell anerkannt werden.

  • Sprachen

    Deutsch-Englisch / Englisch-Deutsch

    Deutsch-Französisch / Französisch-Deutsch

    Englisch-Französisch / Französisch-Englisch


    Öffentlich bestellt und beeidigt seit 2008.

  • Dokumentenarten

    Ich fertige beglaubigte Übersetzungen an von :

    • Geburtsurkunden
    • Heiratsurkunden
    • Scheidungspapiere
    • Gerichtliche Schreiben und Urkunden
    • Diplome
    • Abschlusszeugnisse
    • Führungszeugnisse
    • Arbeitszeugnisse
    • Verträge
    • Führerscheine
    • Zertifikate
    • Sterbeurkunden
    • etc.
  • Preise

    Je nach Ausfertigung des Ursprungsdokuments können die Preise ziemlich unterschiedlich sein.


    Ausschlaggebend ist hierfür die Menge an Text und Zahlen, die beglaubigt werden müssen, aber auch die Aufwändigkeit des Layouts, die Lesbarkeit des Ausgangsdokuments und gegebenenfalls der mit der Verifizierung der Daten verbundene Rechercheaufwand.


    Ist der Auftraggeber eine öffentliche Einrichtung, Behörde oder Gericht, so findet das JVEG Anwendung.


    Ist der Auftraggeber eine Privatperson kann ein individuelles Angebot erstellt werden.

     

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Oder senden Sie Ihre Anfrage direkt an die Mailadresse

info@pmg-translations.eu

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